Bei einer Tagespflege handelt es sich nicht um die Pflege ältere Menschen, sondern der Pflege von Kindern jeder Altersklasse, wo die Eltern tagsüber sehr lange arbeiten müssen. In den meisten Fällen geht die Tagesmutter oder -vater zu der Betreuungsperson nach hause. In einzelnen Fällen kann seit 2005 die Kindertagespflege auch im eigenen Haushalt durchgeführt werden.
Man sollte schon frühzeitig mit der Beantragung anfangen, da es seine Zeit dauert, bis sich das Kind an die neue Situation gewöhnt hat. Man kann auch sich eine Tagesmutti auch suchen, wenn man eine Ausbildung oder Studium beginnen möchte. Diese Form der Betreuung bietet die Lösung an, eine Aufsichtsperson im Haushalt zu haben, auch wenn die Schule/Hort, Kinderkrippe/Kindergarten schon geschlossen hat und die leiblichen Eltern über die Schließzeiten der genannten Einrichtungen arbeiten müssen.
Sehr empfehlenswert ist es, ein so genannten Betreuungsvertrag mit Absprachen abzuschließen. Die Form des Vertrages sollte schriftlich sein. Wichtig zu wissen ist, dass die Tagesmutter/-vater eine Pflegeerlaubnis vom Jungendamt benötigt. Das trifft aber nur zu, wenn es mehr als 15 Stunden die Woche sind und das ganze länger als drei Monate und sie ein Entgelt für die Betreuung bekommen.
Es gibt so genannte Tagespflegevermittlungsstellen. Die helfen ein bei der Suche. Wenn man eine gefunden hat, gibt es ein Kennenlerngespräch, wo am Ende entschieden wird, ob man sich eine Zusammenarbeit vorstellen kann. Eine weitere Möglichkeit der Suche sind die Anzeigen in der Zeitung, da kann man auch eine Such-Anzeige rein stellen. Man sollte sich ein Fragebogen erstellen und diesen der Tagesmutter fragen. Unterstützung dafür bekommen beispielsweise beim Hauskrankenpflege Regenbogen Pflegedienst Berlin.
Das ist eine gute Gedankenstütze und guter Leitfaden. man sollte viele Dinge mit den Betreuten schon vorher besprechen, damit es nicht zu einer Unzufriedenheit oder Ärger kommt. Die Eingewöhnung dauert ungefähr 14 Tage bis 3 Wochen. wird die Tagesmutter vom Jugendamt eingesetzt, ist das Kind automatisch unfallversichert. Bei Ausfall der Tagesmutter hat das Jugendamt die Pflicht, Ersatz zu besorgen. Im größten Notfall kann man auch Verwandte wie Oma und Opa fragen.